Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1954 Vertragsstaat der vier Genfer Abkommen und seit 1991 der Zusatzprotokolle von 1977. 2009 wurde das Zusatzprotokoll von 2005 von der Bundesrepublik ratifiziert. Und damit ist Deutschland nicht allein.
Das ist eine große Errungenschaft und sorgt in vielen bewaffneten Konflikten dafür, das menschliche Leid zu lindern und der Menschenwürde Achtung zu verschaffen. Die Schutzzeichen sind auf der ganzen Welt bekannt und zeigen an, welche Personen, Orte, Fahrzeuge oder Materialien nicht angegriffen werden dürfen. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass humanitäre Hilfe die Menschen in Not erreichen kann. Bei bewaffneten Konflikten leidet vor allem die Zivilbevölkerung. Hier hilft das Rote Kreuz, gemeinsam mit dessen Partnern etwa mit medizinischer Versorgung, Notunterkünften und Nahrungsmitteln.
Hier findest du einige Projektbeispiele des DRK.
Ukraine: Humanitäre Hilfe
Zur Webseite des DRK10 Jahre Syrienkrise: 10 Jahre humanitäre Not
Zur Webseite des DRKJemen: Nothilfe, Wasser und Gesundheit für Familien
Zur Webseite des DRKVerletzungen von Regeln und ihre Grenzen
Leider werden die im Humanitären Völkerrecht genannten Regeln nicht immer eingehalten. Wenn ein Staat das Humanitäre Völkerrecht bestätigt hat, werden Verstöße dagegen durch den Staat selbst geahndet. Wenn ein Staat dies nur unzureichend tut, weil beispielsweise durch den Krieg der Staatsapparat nicht mehr funktioniert, können die Verstöße vor den Internationalen Strafgerichtshof gebracht werden. Das passiert jedoch nur, wenn der Staat das Abkommen zum Internationalen Strafgerichtshof unterzeichnet hat oder wenn die Vereinten Nationen ein Vergehen an den Sicherheitsrat verweisen.
Wenn das Humanitäre Völkerrecht verletzt wird, ist ein Grund dafür das fehlende Bewusstsein für das Humanitäre Völkerrecht. Dabei sind nicht nur die an Kampfhandlungen Beteiligten gemeint, sondern auch die politische und militärische Führung sowie die allgemeine Öffentlichkeit. Somit kann die Verbreitung von Wissen zum Humanitären Völkerrecht und die Stärkung des Respektes vor dem Humanitären Völkerrecht als eine Maßnahme dazu beitragen, Völkerrechtsverletzungen zu verhindern.
Wie auch du zur Verbreitung von Wissen zum Humanitären Völkerrecht beitragen kannst erfährst du auf der Seite Was kannst du tun?
Helfen, ohne zu fragen wem!
Weitere Materialien für verschiedene Altersgruppen findest du beim Österreichischen Jugendrotkreuz (ÖJRK)
Zur Webseite des ÖJRKQuellen: Deutsches Rotes Kreuz, Generalsekretariat, Bundesgeschäftsstelle Jugendrotkreuz (Hrsg.), Wege(n) der Menschlichkeit. Kindgerechte Heranführung an das Humanitäre Völkerrecht, Kapitel 2, S. 46-55
Vgl. Ratifizierung der Genfer Abkommen und Zusatzprotokolle (Link)
Vgl. DRK: Hilfe weltweit – wann wir helfen (Link)
Vgl. DRK: Materialien Vertragstexte (Link)