Für die Europawahlen ist es jetzt möglich: das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wurde in Deutschland von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Der Deutsche Bundestag hat am 10. November 2022 dem Gesetzentwurf zu dieser Änderung zugestimmt.
Die Ampelparteien begründeten diesen Beschluss damit, dass keine Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, „die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Gerade die junge Generation werde von Fragen betroffen sein, die aktuell Gegenstand von demokratischen Entscheidungsprozessen sind.“
Und warum beschließt der Deutsche Bundestag nicht auch eine Herabsetzung für das Mindestalter bei Bundestagswahlen? Dafür gibt es aktuell keine erforderliche Mehrheit. Für diese Änderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig, also eine verfassungsändernde Mehrheit. Das Mindestalter für die Bundestagswahl ist im Grundgesetz verankert. Deswegen erfordert eine Änderung mehr Stimmen, als für die Änderung bei der Europawahl notwendig waren. Dort hat die einfache Mehrheit ausgereicht.