Kinderrechte ins Grundgesetz

Stellungnahme des BJK

Am 11.05.2021 veröffentlicht das Bundesjugendkuratorium (BJK) eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz (Regierungsentwurf vom 20.01.2021).

Aus Sicht des BJK reicht der Entwurf nicht aus und es empfiehlt zentrale Punkte für eine Verbesserung:

  • Die Kindergrundrechte in einem eigenen Absatz im Grundgesetz festhalten.
  • Eine eindeutige Formulierung zum Kindeswohl finden, welches der UN-Kinderrrechtskonvention gerecht wird.
  • Die umfassende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als Norm verankern.
  • Das Recht auf Förderung aufnehmen.

Damit soll die Position von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz gestärkt werden. Schon bestehende Rechte dürfen nicht gemindert werden oder im Widerspruch zum neuen Gesetzentwurf stehen.

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