Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner Sitzung am 11.10.2023 mehrere Petitionen behandelt. Diese haben eine Verankerung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz zum Thema.
Mit den Stimmen aller Fraktionen – mit Ausnahme einer Fraktion – verabschiedete der Ausschuss eine Empfehlung an den Bundestag. Darin wird gefordert, das Kindeswohl verfassungsrechtlich zu garantieren und Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz mit dem Zusatz „Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund.“ zu ergänzen.
Mehr Details dazu findet ihr hier:
Alle Details zur Sitzung des Petitionsausschusses findet ihr in der Kurzmeldung des Deutschen Bundestags.
Hier gehts zur Webseite des Deutschen BundestagsWas ist eigentlich eine Petition? Auf der Webseite Hanisauland - Politik für dich findet ihr alles zum Thema einfach erklärt.
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