Kinderrechte ins Grundgesetz

Öffentliche Anhörung

Um die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ging es auch am 17.05.2021 bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Diese fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt. Hierbei wurden Stellungnahmen von Sachverständigen angehört.

Mit dabei waren unter anderen auch Thomas Krüger (Deutsches Kinderhilfswerk) und Dr. Sebastian Sedlmayr (UNICEF Deutschland) vom Aktionsbündnis Kinderrechte. Diese haben die Kritik am vorliegenden Gesetzesentwurf und die kinderrechtliche Perspektive eingebracht:

Kinderrechte brauchen ein großes Ausrufezeichen im Grundgesetz, damit Kinder und Jugendliche gehört und ihre Belange ernst genommen werden.

Dr. Sebastian Sedlmayr , Deutsches Komitee für UNICEF

Was es jetzt braucht? Eine Überarbeitung des Gesetzentwurfes: es muss eine starke Formulierung gefunden werden, die nicht hinter der UN-Kinderrechtskonvention oder schon geltenden Gesetzen zurückbleibt.

Weitere Details zu den Stellungnahmen der Vertreter vom Deutschen Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland findest du hier:

Zur Pressemitteilung des Aktionsbündnisses

Du willst mal reinschauen, wie so eine Anhörung abläuft? Hier kommst du zur Aufzeichnung:

Zur Webseite des Rechtsausschusses