Kinderrechte ins Grundgesetz

Kinderrechte vorerst nicht im Grundgesetz

Die Fraktionen im Bundestag konnten sich am 07.06.2021 nach langen Verhandlungen nicht auf eine Formulierung für eine Verfassungsänderung einigen. Damit werden die Rechte von Kindern vorerst nicht explizit im Grundgesetz verankert.

Die Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) zeigt sich zutiefst enttäuscht. Sie sagt, dass Kinder besonders schutzbedürftig seien und dies durch die Corona-Pandemie noch einmal eindrücklich vor Augen geführt wurde.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte sieht das Scheitern der Verhandlungen als herben Dämpfer für Kinder, Jugendliche und Familien in unserem Land. Es ruft Bund und Länder dazu auf, weiter nach einer tragfähigen Lösung zu suchen. Das Bündnis setzt sich für die vollständige Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte besteht aus UNICEF Deutschland, Deutsches Kinderhilfswerk und Deutscher Kinderschutzbund in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind. 

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Dieses Video von UNICEF Deutschland begründet, warum Kinderrechte ins Grundgesetz gehören.