Beteiligung

Bremen macht‘s vor

In der Landesverfassung von Bremen werden die Beteiligungsrechte von Kindern jetzt stärker betont. Am 06.Mai 2021 hat die Bürgerschaft beschlossen, Chancengleichheit und Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit aufzunehmen.

Der Artikel 25, der den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen regelt, wird um zwei Absätze ergänzt. Diese besagen:

Eltern, soziale Gemeinschaft und staatliche Organisation haben die besondere Verantwortung, gemeinsam allen Kindern gerechte Lebenschancen und Teilhabe entsprechend ihren Talenten und Neigungen zu ermöglichen.

Artikel 25, Absatz 2

Bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, ist das Wohl des Kindes wesentlich zu berücksichtigen. Kinder haben in Angelegenheiten, die sie betreffen, einen Anspruch auf Beteiligung und auf angemessene Berücksichtigung ihres frei geäußerten Willens entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife.

Artikel 25, Absatz 3

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) hat an die Bundestagsfraktionen appelliert, sich an Bremen ein Beispiel zu nehmen. Auch der Bundestag sollte die Rechte der Kinder in der Verfassung absichern, fordert der DKSB-Präsident Heinz Hilgers.

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Diese Karte gibt eine Übersicht, inwieweit die Kinderrechte in den Landesverfassungen verankert sind.

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