In der Landesverfassung von Bremen werden die Beteiligungsrechte von Kindern jetzt stärker betont. Am 06.Mai 2021 hat die Bürgerschaft beschlossen, Chancengleichheit und Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit aufzunehmen.
Der Artikel 25, der den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen regelt, wird um zwei Absätze ergänzt. Diese besagen:
Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) hat an die Bundestagsfraktionen appelliert, sich an Bremen ein Beispiel zu nehmen. Auch der Bundestag sollte die Rechte der Kinder in der Verfassung absichern, fordert der DKSB-Präsident Heinz Hilgers.
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Diese Karte gibt eine Übersicht, inwieweit die Kinderrechte in den Landesverfassungen verankert sind.
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