Welche Regeln gelten im Krieg?

Welche Regeln gelten im Krieg?

Das Humanitäre Völkerrecht kann Kriege leider nicht verhindern. Es versucht jedoch mit seinen Regeln, das menschliche Leid im Krieg zu mildern.

Die Regeln im Krieg und die Genfer Abkommen (Konventionen)

Das Prinzip der Menschlichkeit sollte auch in Zeiten des Krieges durch bestimmte Regeln gewährleistet werden. Nach den Erfahrungen der Schlacht von Solferino im Jahre 1859 brachte der Schweizer Henry Dunant (Gründer der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung) die Genfer Abkommen auf den Weg.

Die Genfer Abkommen gründen in der Achtung vor dem Menschen und seiner Würde. Sie erheben die Forderung, dass die Personen geschont und geschützt werden, die nicht unmittelbar an den Feinseligkeiten teilnehmen oder kampfunfähig sind. Dies betrifft Zivilpersonen sowie kranke, verwundete oder schiffbrüchige Kombattanten und Kriegsgefangene. Jedem leidenden Menschen soll unterschiedslos Beistand und Hilfe geleistet werden.

Mehr zum Humanitären Völkerrecht (HVR) erfährst du in diesem Video des DRK.

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Am 22. August 1864 wurde das erste Genfer Abkommen verabschiedet. Es ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der den Schutz von Verwundeten, die Neutralität des Sanitätspersonals und das Rote Kreuz als Schutzzeichen zum Gegenstand hat. In den folgenden 150 Jahren wurde das Recht immer wieder angepasst. Erforderlich ist dies aufgrund von veränderten Methoden der Kriegsführung und neuen Waffentechnologien.

Das sind die heute geltenden 4 Genfer Abkommen in der Fassung vom 12. August 1949.

Das I. Genfer Abkommen
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zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde

Das II. Genfer Abkommen
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zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, der Kranken und der Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See

Das III. Genfer Abkommen
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über die Behandlung von Kriegsgefangenen

Das IV. Genfer Abkommen
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über den Schutz der Zivilpersonen in Kriegszeiten

Das sind die 2 Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen vom 08. Juni 1977 und das dritte Zusatzprotokoll vom 08. Dezember 2005.

Das I. Zusatzprotokoll
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über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte

Das II. Zusatzprotokoll
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über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte

Das III. Zusatzprotokoll
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über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens

Schutzzeichen

Als anerkannte Schutzzeichen werden in den Genfer Abkommen das Rote Kreuz und der Rote Halbmond sowie der derzeit nicht mehr verwendete Rote Löwe mit roter Sonne aufgeführt. Zum einen sollen sie als Schutzzeichen in bewaffneten Konflikten Kämpfende von Angriffen abhalten. Zum anderen können sie auch in Friedenszeiten als Kennzeichen vermitteln, dass Personen oder Objekte mit der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung bzw. deren Einzelorganisationen verbunden sind. Mit dem dritten Zusatzprotokoll wurde 2005 der Rote Kristall als weiteres Schutzzeichen eingeführt.

Mehr zu den Schutzzeichen der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung zeigt dieses Video des DRK.

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Du möchtest noch mehr wissen? Weitere Informationen zu den Regeln im Krieg findest du auf einer virtuellen Entdeckungsreise beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK). Hier kannst du dein Wissen auch testen.

Abenteuer Rotes Kreuz: Eine Idee verändert die Welt.

Zur Webseite des SRK

Weitere Materialien für verschiedene Altersgruppen findest du beim Österreichischen Jugendrotkreuz (ÖJRK)

Zur Webseite #humanity des ÖJRK

Quellen: Deutsches Rotes Kreuz, Generalsekretariat, Bundesgeschäftsstelle Jugendrotkreuz (Hrsg.), Wege(n) der Menschlichkeit. Kindgerechte Heranführung an das Humanitäre Völkerrecht, Kapitel 2, S. 46-55