Welche Rechte gibt es?

Welche Rechte gibt es?

Über das Humanitäre Völkerrecht zu reden, bedeutet auch, sich mit den beiden grundlegenden Begriffen Menschenrechte und Kinderrechte auseinanderzusetzen. Sie sind unmittelbar mit dem Humanitären Völkerrecht verbunden.

Was sind Menschenrechte?

Menschenrechte sind Grundrechte, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen. Sie sind die grundsätzlichen Rechte des Individuums auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das ist in den Verfassungen vieler Staaten verankert. Es sind persönliche Rechte, die für jeden Menschen weltweit gelten, unabhängig vom Aufenthaltsort und der eigenen Nationalität. Sie lassen sich in folgende Rechte gliedern:

Persönlichkeitsrechte
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Grundlegende Rechte wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, der Schutz vor Folter, der Schutz vor Körperstrafen und Prügelstrafen sowie der Schutz vor entwürdigender oder erniedrigender Behandlung.

Freiheitsrechte
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Wie das Recht auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person, allgemein nur durch das Gesetz beschränkte Handlungsfreiheit, Freiheit vor willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre (Wohnung, Briefgeheimnis usw.) Meinungsfreiheit, Gedanken, Gewissens- und Religionsfreiheit, Reisefreiheit, Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit, Berufsfreiheit.

Justizielle Menschenrechte
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Wie das Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen, gerechtes Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richtern, Anspruch auf rechtliches Gehör, keine Strafe ohne vorheriges Gesetz, Unschuldsvermutung.

Ihr habt gefragt: Gelten nicht immer und überall die gleichen Regeln, etwa die Menschenrechte? Warum es die Menschenrechte und das Humanitäre Völkerrecht gibt, seht ihr in diesem Video.

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Was sind Kinderrechte?

Kinderrechte sind eine besondere Gruppe von Menschenrechten. Sie beruhen auf dem Respekt der Würde jedes Menschen, unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Kindern. Sie berechtigen Kinder, Forderungen zu stellen und verpflichten den Staat, aber auch letztendlich alle Verantwortungstragende, für das Wohl und die Entwicklung des Kindes bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention. Diese beschreibt in 54 Artikeln die Rechte der Kinder. Diese gelten weltweit für alle jungen Menschen von Geburt bis Abschluss ihres 18. Lebensjahres.

Mehr dazu kannst du in dem Video von UNICEF Deutschland erfahren.

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Weitere Materialien für verschiedene Altersgruppen findest du beim Österreichischen Jugendrotkreuz (ÖJRK)

Zur Webseite #humanity des ÖJRK

Quellen: Deutsches Rotes Kreuz, Generalsekretariat, Bundesgeschäftsstelle Jugendrotkreuz (Hrsg.), Wege(n) der Menschlichkeit. Kindgerechte Heranführung an das Humanitäre Völkerrecht, Kapitel 4, S. 101-117